Wo hört Freunderlwirtschaft auf und wo fängt Amtsmissbrauch an?
Sonntagsbraten. Pikant. Herzhaft. Würzig.
Wenn die Gemeinde ein Wiesengrundstück zum dreifachen Pachtzins wie den gegenüber liegenden fix fertig geschotterten Parkplatz anmietet, und es gibt, wie in diesem Fall, keinen triftigen Grund warum das so ist, dann würde ich sagen, ist das Freunderlwirtschaft.
Wenn sich nach Jahren herausstellt, dass ein Käufer des 1-Euro-Grundstücks der Ex-ÖVP Fraktionsobmann ist, dann war das nicht nur eine gut verdeckte Aktion, die aber dann doch aufgeflogen ist, sondern dann bietet das Ganze eine mehr als schiefe Optik und dann war das womöglich Freunderlwirtschaft – sofern die im Gemeinderat mitstimmenden Parteispezis überhaupt davon gewusst haben, der damalige Dorfoberste wohl aber doch.
Wenn bei Auftragsvergaben der Gemeinde auffällig oft ein lokaler Installateur und ein lokaler Baggerunternehmer mit Bürgermeister-Nähe zum Zug kommen, dann schreit das schon sehr nach Freunderlwirtschaft.
Wenn Unternehmer beim Kauf von Gewerbegrund einen Bauzwang auferlegt bekommen, einer aber nicht, dann dürfte sich die Nähe zu denen an den Schalthebeln bezahlt gemacht haben, und dann könnte man das Freunderlwirtschaft nennen.
Wenn nach Abbau einer Hinweistafen durch den Bauhof in einem Ortsteil in Vorchdorf der Schwager des Bürgermeisters polternd auf die Gemeinde kommt und darauf hin die Tafel vom Bauhof unmittelbar wieder aufgehängt wird, dann würde ich sagen, ist das nicht nur Freunderlwirtschaft sondern in gewisser Weise auch ein “Schild”-Bürgerstreich: Schild runter. Schild rauf.
Wenn eine Straße errichtet wird, die als Zufahrt zu einem Gewerbegebiet dienen soll, obwohl man weiß, dass es für diese Straße keine straßenrechtliche Bewilligung gibt, dann würden das manche wohl als Amtsmissbrauch deuten. Nur wenn eine solche Bewilligung vorliegt, ist gewährleistet, dass die Anrainerinteressen gewahrt wurden, diese also die Möglichkeit einer Stellungnahme hatten. Was beim Hausbau eine Baubewilligung ist, das ist beim Straßenbau eine straßenrechtliche Bewilligung. Beim Hausbau ohne Baubewilligung würde man dazu Schwarzbau sagen. Bei Straßenbau wohl auch.
Wenn aber eine nachweislich nicht landwirtschaftlich genützte baubewilligungspflichtige Vereins-Hütte vom Bauamt an die Agrarbehörde als landwirtschaftliches “Einstell- und Lagergebäude” schriftlich bestätigt wird, dann könnte man schon so etwas wie Amtsmissbrauch vermuten. Und das, obwohl dem Leitenden Verantwortlichen am Amt sehr wohl bekannt war, dass diese Hütte nachweislich nicht landwirtschaftlich genützt wird, sondern eben seit Jahrzehnten als Vereins-Hütte dient. Da wird dann ganz klar eine rote Linie überschritten. Da fehlt es offenbar an jeglichem Unrechtsbewusstsein. Und es stellt sich die Frage: Ist das nur der Gipfel des Eisbergs.
So regelt der Gesetzgeber ganz klar (Gemäß § 30 Abs. 5 Oö. ROG 1994), dass im Grünland nur Bauten und Anlagen errichtet werden dürfen, die nachweislich für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung erforderlich sind und bei den maßgeblichen Kriterien ist ein strenger Maßstab anzusetzen. Es soll verhindert werden, dass die Bestimmungen über die Flächenwidmung dadurch umgangen werden, dass jemand lediglich einem Hobby und nicht einer zumindest nebenberuflichen landwirtschaftlichen Tätigkeit nachgeht, und auf diese Weise, die für die Landwirtschaft bestimmten Grundflächen zersiedelt werden. So steht es im Gesetz [1].
Was für den einen gilt, muss es in Vorchdorf offensichtlich nicht immer für den anderen …
Was also dem einen Landwirt gar verwehrt wird, ist für den anderen, mit dem richtigen Parteibuch und der Nähe zur Polit-Spitze der Gemeinde, kein Problem. Da wird es dann gerichtet. Ganz ehrlich, da wird mir richtig übel und wohl so manchem Landwirt auch, der sich mit den Mühlen der Verwaltung herumschlagen muss, um ein zusätzliches echt landwirtschaftlich genutztes Gebäude errichten zu dürfen.
So scheinen für manche die Grenzen zwischen Freunderlwirtschaft und Amtsmissbrauch mit vermehrt mangelndem Unrechtsbewusstsein immer mehr zu verschwimmen. Und die Protagonisten sind sich dessen offenbar gar nicht mehr gewahr.
Quellen:
[1] https://www.land-oberoesterreich.gv.at/29745.htm