Die innere Erregung
Sonntagsbraten. Pikant. Herzhaft. Würzig.
“Bist du wirklich so deppert, hast Alzheimer oder Demenz, bist du gegen die Wand grennt”, das hat Bürgermeister Johann Mitterlehner*) im Zuge einer als öffentlich gewerteten Besprechung zu Johann Limberger laut Urteil in erster Instanz des Bezirksgerichts Gmunden aus einer “inneren emotionalen Erregung” heraus gesagt, und deshalb werden diese Äußerungen als nicht strafbar eingestuft und erfüllen somit nicht den Straftatbestand der Beleidigung.
Dass diese Äußerungen nicht nur die Grenzen der Höflichkeit verletzen, sondern auch die Prinzipien der Amtswürde und des Respekts, die jeder Amtsträger aufrechterhalten sollte, das steht außer Frage. Insbesondere wo die Werte “Respekt, Ehrlichkeit und Wertschätzung” von Johann Mitterlehner selbst bei seiner Amtseinführung als oberste Prämisse für ihn als Bürgermeister ausgerufen wurden.
Aber hat denn unser Bürgermeister Johann Mitterlehner in diesem Fall die Größe gezeigt für eine öffentliche Entschuldigung? Würde man der Forderung des von ihm mitunterzeichneten ÖVP-Postings folgen, hätte er die gleichen dort geforderten Konsequenzen für sich selbst zu ziehen, das wäre jedenfalls der logische Schluss. Oder gibt es auch da, wie in so Vielem in der Gemeinde, zweierlei Maß?
Aber grundsätzlich ist das in der Gemeinderatssitzung angeführte laufende Verfahren Privatsache zwischen Johann Mitterlehner und Johann Limberger und hat im Gemeinderat nichts verloren.
Dass Johann Limberger dann am Ende der fünfstündigen Gemeinderatssitzung am 2. Juli diese Angelegenheit dann doch noch im Gemeinderat vorbrachte, das war völlig entbehrlich.
Insbesondere, dass er in seiner Wortmeldung, offenbar aus einer Emotion heraus, die rhetorische Frage stellte, warum denn Johann Mitterlehner bei dieser besagten Besprechung “so erregt war”, um sich zu diesen Äußerungen (“Bist du wirklich so deppert, hast Alzheimer oder Demenz, bist du gegen die Wand grennt”) hinreißen zu lassen. Und weiter die Aussage “Warum er so erregt war weiß ich nicht. Weil die Amtsleiterin dabei war?” war dann völlig inakzeptabel. Wobei man zur Entschuldigung von Johann Limberger sagen muss, dass er sich dabei auf die Aussage der Richterin in erster Instanz des Bezirksgerichts Gmunden bezog, die von einer “inneren emotionalen Erregung” sprach. Und das macht schon einen großen Unterschied.
Johann Limberger hat sich dafür bereits entschuldigt. Es ist wichtig, dass solche Entschuldigungen auch angenommen werden. Der Umgangston von der Bürgermeisterfraktion und von der Fraktion unseres möglichen zukünftigen “Volkskanzlers” ist teilweise auch ziemlich grenzwertig. Da müssen sich alle am Riemen reißen.
Die Sommerpause sollte dazu genutzt werden, um in vielen Gesprächen wieder zu einem kultivierten Umgang miteinander zu finden. Ohne große “innere Erregung”.
*) Aussage von Johann Mitterlehner gegenüber Johann Limberger bei einer Besprechung im Gemeindeamt am 6.12.2022