Wesentliche Punkte der Situation um die Zählstelle Point 11:
Geplanter Standort und Probleme:
Die geplante Zähl- und Sortierstelle für das Pfandsystem (ab Jänner 2025) befindet sich in Point 11, einem abgelegenen und infrastrukturell ungeeigneten Standort.
Zugang überwiegend über schmale Güterwege und Gemeindestraßen, die für den geplanten Lkw-Verkehr unzureichend sind.
Der Standort scheint primär aufgrund eines sehr günstigen Mietpreises ausgewählt worden zu sein, ungeachtet der logistischen und infrastrukturellen Probleme.
Widerstand der Bürger:
Starke Ablehnung durch Anrainer aus Vorchdorf und Eberstalzell, insbesondere wegen des geplanten Schwerlastverkehrs auf engen Straßen.
Kritik an der unzureichenden Einbindung und Information der Bürger durch die Gemeinde.
Rechtliche Bedenken:
Die Betriebsgenehmigung des ursprünglichen Nutzers des Geländes ist erloschen, und eine neue Genehmigung wurde noch nicht erteilt.
Teile der Anlage wurden dennoch bereits installiert, was möglicherweise ein Strafverfahren gegen die Antragsteller nach sich ziehen könnte.
Mangelhafte Kommunikation und Handhabung der Gemeinde:
Bürgermeister Johann Mitterlehner zeigte sich unsicher, ob die Gemeinde überhaupt Parteistellung in der Verhandlung hat, was Zweifel an der Vorbereitung weckte.
Kritik an der Gemeinde, dass sie erst spät aktiv wurde und Bürger nicht frühzeitig eingebunden hat.
Einstimmige Ablehnung des Standorts durch den Gemeinderat in einer Novembersitzung, jedoch ohne greifbare rechtliche Konsequenzen.
Mögliche Alternativen:
Vorschläge für zentralere und besser erschlossene Standorte wurden diskutiert, jedoch nicht weiter verfolgt.
Ein Vertreter der Gemeinde Eberstalzell brachte die Möglichkeit einer Tonnagebeschränkung auf den Zufahrtsstraßen ins Gespräch, was den Betrieb erheblich einschränken könnte.
Verhandlungsergebnisse (18. November 2024):
Drei Gegenargumente müssen geprüft werden: erloschene Betriebsgenehmigung, Ablehnung des Nachmieters und mangelnder Zusammenhang des geplanten Betriebs mit der ursprünglichen Widmung.
Die Genehmigung wurde zunächst nicht erteilt; eine vierwöchige Einspruchsfrist folgt.
Verantwortung der Antragsteller:
Unklare Kommunikation seitens des Anlagenbetreibers Ökopoint, insbesondere zu Verkehrsrouten und Standortwahl.
Die Gemeinde und die Bürger fordern eine transparente Auseinandersetzung mit Alternativen, jedoch zeigte sich Ökopoint wenig kooperationsbereit.
Weitere Schritte und Unsicherheiten:
Die rechtliche Verhinderung des Projekts bleibt fraglich.
Widerstand durch Anrainer und engagierte Gemeindepolitiker, wie Wolfgang Ettinger, bleibt zentral für die kommenden Entscheidungen.