Pfand-Zählstelle Point 11 – Faktencheck

Wesentliche Punkte der Situation um die Zählstelle Point 11:

  1. Geplanter Standort und Probleme:
    • Die geplante Zähl- und Sortierstelle für das Pfandsystem (ab Jänner 2025) befindet sich in Point 11, einem abgelegenen und infrastrukturell ungeeigneten Standort.
    • Zugang überwiegend über schmale Güterwege und Gemeindestraßen, die für den geplanten Lkw-Verkehr unzureichend sind.
    • Der Standort scheint primär aufgrund eines sehr günstigen Mietpreises ausgewählt worden zu sein, ungeachtet der logistischen und infrastrukturellen Probleme.
  2. Widerstand der Bürger:
    • Starke Ablehnung durch Anrainer aus Vorchdorf und Eberstalzell, insbesondere wegen des geplanten Schwerlastverkehrs auf engen Straßen.
    • Kritik an der unzureichenden Einbindung und Information der Bürger durch die Gemeinde.
  3. Rechtliche Bedenken:
    • Die Betriebsgenehmigung des ursprünglichen Nutzers des Geländes ist erloschen, und eine neue Genehmigung wurde noch nicht erteilt.
    • Teile der Anlage wurden dennoch bereits installiert, was möglicherweise ein Strafverfahren gegen die Antragsteller nach sich ziehen könnte.
  4. Mangelhafte Kommunikation und Handhabung der Gemeinde:
    • Bürgermeister Johann Mitterlehner zeigte sich unsicher, ob die Gemeinde überhaupt Parteistellung in der Verhandlung hat, was Zweifel an der Vorbereitung weckte.
    • Kritik an der Gemeinde, dass sie erst spät aktiv wurde und Bürger nicht frühzeitig eingebunden hat.
    • Einstimmige Ablehnung des Standorts durch den Gemeinderat in einer Novembersitzung, jedoch ohne greifbare rechtliche Konsequenzen.
  5. Mögliche Alternativen:
    • Vorschläge für zentralere und besser erschlossene Standorte wurden diskutiert, jedoch nicht weiter verfolgt.
    • Ein Vertreter der Gemeinde Eberstalzell brachte die Möglichkeit einer Tonnagebeschränkung auf den Zufahrtsstraßen ins Gespräch, was den Betrieb erheblich einschränken könnte.
  6. Verhandlungsergebnisse (18. November 2024):
    • Drei Gegenargumente müssen geprüft werden: erloschene Betriebsgenehmigung, Ablehnung des Nachmieters und mangelnder Zusammenhang des geplanten Betriebs mit der ursprünglichen Widmung.
    • Die Genehmigung wurde zunächst nicht erteilt; eine vierwöchige Einspruchsfrist folgt.
  7. Verantwortung der Antragsteller:
    • Unklare Kommunikation seitens des Anlagenbetreibers Ökopoint, insbesondere zu Verkehrsrouten und Standortwahl.
    • Die Gemeinde und die Bürger fordern eine transparente Auseinandersetzung mit Alternativen, jedoch zeigte sich Ökopoint wenig kooperationsbereit.
  8. Weitere Schritte und Unsicherheiten:
    • Die rechtliche Verhinderung des Projekts bleibt fraglich.
    • Widerstand durch Anrainer und engagierte Gemeindepolitiker, wie Wolfgang Ettinger, bleibt zentral für die kommenden Entscheidungen.

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