Liste Vorchdorf fordert Deckel für Grundstücks-Preise bei neuen Umwidmungen

Nach dem einstimmigen Grundsatzbeschluss für „leistbares Wohnen“ im Vorchdorfer Gemeinderat sollen jetzt sukzessive weitere Maßnahmen folgen, z.B. ein Deckel für Grundstücks-Preise bei neuen Umwidmungen.

Mit einem breiten Schulterschluss zwischen allen Fraktionen wurde der von Gemeinderat Mag. Albert Sprung (Liste Vorchdorf) eingebrachte Grundsatzbeschluss zum Themenkomplex „leistbares Wohnen“ bei der Gemeinderatssitzung am 9.2.2021 einstimmig beschlossen.

Jetzt gilt es mit viel Fokus sukzessive Maßnahmen für die Sicherung von leistbarem Wohnen auch umzusetzen.

Besonders über Baulandsicherungsmodelle soll es der Gemeinde Vorchdorf gelingen, günstiges Bauland für Wohnzwecke zu sichern, um Vorchdorferinnen und Vorchdorfern die Verwirklichung des Traums vom günstigen Eigenheim zu ermöglichen.

Gerade diese Modelle können als Bedingungen seitens der Gemeinde für Umwidmungen mit einfließen. Damit lässt sich der Zeitraum ab dem Verkauf des Grundstücks bis zur Baugenehmigung wie auch bis zur eigentlichen Bebauung festlegen. In der Regel sind das drei bzw. fünf Jahre.

Aber auch ein Deckel für die Grundstücks-Preise lässt sich damit einziehen. Gerade beim nahezu explosionsartigen Anstieg der Grundstückspreise in Vorchdorf in letzter Zeit, wäre das eine gezielte Maßnahme, um hier als Gemeinde Vorchdorf ein klares Zeichen zu setzen und, dieser Entwicklung entgegen zu wirken.

Und genau diesen Preis-Deckel bei Bau-Grundstücken, insbesondere bei neuen Umwidmungen, fordert jetzt Mag. Albert Sprung von der Liste Vorchdorf.

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