Gemeinderat Vorchdorf stimmt gegen mehr Transparenz bei Ausschreibungen
Mit dem adaptierten Antrag von Gemeinderat Mag. Albert Sprung zur Verwendung eines elektronischen Ausschreibungs-Systems und der verpflichtenden Bekanntgabe der Kerndaten von vergebenen Aufträgen über € 5.000, sollte ein Beitrag zu mehr Transparenz bei Auftragsvergaben der Marktgemeinde Vorchdorf erreicht werden. Der Gemeinderat spach sich aber mehrheitlich dagegen aus.
Der Antrag im Detail:
Der Gemeinderat möge beschließen, dass
zukünftig bei Ausschreibungen (offene und nicht offene Verfahren) ein allen gesetzlichen Bestimmungen entsprechendes elektronisches Ausschreibungs-System (in der Folge „System“ genannt) verwendet wird.
Weiters soll bei allen Aufträgen über € 5.000 die Bekanntgabe der Kerndaten von vergebenen Aufträgen und abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen (BVergG) über ein solches System erfolgen.
Inwiefern auch andere Vergabeverfahren (Verhandlungsverfahren, Rahmenvereinbarung, Direktvergaben, etc.) in Zukunft ebenfalls über ein System abgewickelt werden sollen und die Höhe des Schwellenwerts (mit diesem Antrag € 5.000) ab welchem eine Bekanntgabe über ein solches System erfolgen muss, soll einmal jährlich vom Gemeinderat festgelegt werden.
In einem zügig durchzuführenden Auswahlverfahren soll ein System bestimmt werden, mit dem in Zukunft Ausschreibungen und Bekanntgaben abgewickelt werden.
—————————————————–
Begründung
Vom Gesetzgeber werden die zulässigen Arten der Vergabeverfahren im öffentlichen Bereich, insbesondere für Gemeinden, u.a. wie folgt festgelegt (BVergG):
– offenes Verfahren
– nicht offenes Verfahren
– Verhandlungsverfahren
– Rahmenvereinbarung
– Direktvergabe
Dabei spielen bei Vergabeverfahren bereits elektronische Ausschreibungs-Systeme (in der Folge „System“ genannt), die allen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, eine immer größer werdende Bedeutung, teilweise sind sie heutzutage bereits Standard bei Ausschreibungen im öffentlichen Bereich.
Der Einsatz eines solchen effizienten Systems verringert einerseits den Verwaltungsaufwand und stellt die Gleichbehandlung aller Bieter sicher und macht den Ausschreibungs-Prozess somit transparenter.
Es erleichtert den Zugriff auf Bieterinformationen und ermöglicht leichteres Teilen der Informationen, wobei in der Regel alles automatisch protokolliert wird. Es können bessere Preise von Bietern erzielt werden, da die Anbieter um die Konkurrenz wissen.
Weiters trägt ebenfalls die Bekanntgabe der Kerndaten von vergebenen Aufträgen und abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen (BVergG) einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Transparenz der Auftragsvergabe in einer Gemeinde bei.
Durch die gezielte Verwendung eines Systems zur Ausschreibung und zur Bekanntgabe von Aufträgen, erhält man also nicht nur einen transparenteren Ausschreibungs-Prozess, und erzielt damit bessere Preise, sondern erhöht die Effizienz und wird als Gemeinde hinsichtlich auftragsvergaben wesentlich transparenter.