Liste Vorchdorf fordert Beibehaltung von Kreisverkehrs-Lösung bei „Ast Autobahnauffahrt Vorchdorf“
Liste Vorchdorf bringt einen Antrag auf Beibehaltung des “Ast Autobahnauffahrt Vorchdorf“ als Kreisverkehrslösung bei der Gemeinderatssitzung am 29.3.2022 ein. Der Gemeinderat stimmt dabei einstimmig für Zuweisung an den Bau- und Straßenausschuss. „Gott sei Dank hat jetzt auch die ÖVP eingesehen, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Mit der Zuweisung zum BuS sind wir sehr zufrieden, deshalb haben wir dem auch zugestimmt“, so Wolfgang Ettinger, BuS Obmann, „ob man aber jetzt noch Vereinbarungskonform eine bessere Lösung, als die aktuell vereinbarte, auf den Weg bringen kann, wird sich erst zeigen. Schließlich müssen jetzt Land OÖ und INKOBA den neuen Vorschlägen erst zustimmen“.
ANTRAG
Der unterzeichnende Gemeinderat
stellen laut § 46 Abs. 2 der OÖ Gemeindeordnung folgenden Antrag an den Gemeinderat:
Grundsatzbeschluss zur Beibehaltung “Ast Autobahnauffahrt Vorchdorf“ als Kreisverkehrslösung mit Direktanschluss an das Gewerbegebiet.
Begründung
Nur wenige Jahre nach Errichtung des Autobahnkreisverkehrs soll Vorchdorf die nächsten Jahre eine Ampellösung anstatt des Kreisverkehrs bekommen. Eine weitere Ampel soll bei der Abzweigung von der Landesstraße in die Wickstraße errichtet werden.
Beschlossen wurde diese Ampellösung auf der Gemeinderatssitzung am 2. Juli 2019 unter Top 36 „Inkoba-Vereinbarung – verkehrsmäßige Erschließung Betriebsbaugebiet Feldham“ (siehe Anhang 01). Wobei das Protokoll weder den vereinbarten Plan der neuen Verkehrslösung (siehe Anhang 02), noch die Vereinbarung (siehe Anhang 04) beinhaltet. Der Amtsvortrag zu diesem Beschluss besteht nur aus einem Dreizeiler (siehe Anhang 05). Wie weit der Plan den Mandataren im Vorfeld zur Gemeinderatssitzung vorgelegen hat, kann aus heutiger Sicht nicht mehr gesagt werden.
Die kalkulierten Kosten von 4,5 Mio. Euro (Stand 2019) werden lt. Vereinbarung (siehe Anhang 04) aufgeteilt auf Land OÖ, Gemeinde Vorchdorf und Inkoba, obwohl eigentlich die neu hinzugekommene 22ha große Gewerbefläche von INKOBA der Auslöser für die Überlastung des bestehenden Kreisverkehrs ist und damit die Landesstraßenverwaltung ursprünglich eine Zustimmung zur Umwidmung dieser 22ha großen Fläche bis zur Vorlage bzw. Genehmigung eines Aufschließungskonzepts verweigert hat (siehe Protokoll GR-Sitzung 11.12.2018, Top 25.1, Anlage 03). Man brauchte also dringend dieses neue Verkehrskonzept, um die Umwidmung des Grünlands/landwirtschaftliche Fläche auf Gewerbefläche durchzubekommen.
Leider fand damals keine breite Diskussion statt, weder im Gemeinderat noch mit Verkehrsexperten im Vorfeld im Zuge der Planungen.
Nachdem die Vereinbarung zwischen Land OÖ, Gemeinde Vorchdorf und Inkoba (siehe Anhang 04) vorsieht, dass sollte
„sich bis zur erforderlichen Umsetzung aufgrund geänderter Voraussetzungen eine andere Maßnahme als geeigneter herausstellen, kann im gegenseitigen Einvernehmen auch eine andere, bessere Maßnahme umgesetzt werden. Die Nachweise, dass eine andere Maßnahme geeigneter ist (insbesondere hinsichtlich prognostizierter Leistungsfähigkeit, Verkehrssicherheit, Rückstaulängen auf die Autobahn und Gesamtkosten), sind von dem zu erbringen, der eine andere Maßnahme vorschlägt.
Kann jedoch spätestens ein halbes Jahr nach Feststellung des Erfordernisses von Maßnahmen kein gegenseitiges Einvernehmen hergestellt werden, sind die in dieser Vereinbarung festgelegten Maßnahmen umzusetzen“ (siehe Anhang 02).
sollte man jetzt die Zeit nutzen, um auf breiter Basis eine Verkehrslösung zu finden, die für alle Beteiligten befriedigend ist, und der auch die Akteure Land OÖ und Inkoba zustimmen.
Aus diesem Grund wird dieser Grundsatzbeschluss gefasst.
Foto: Google Maps
Anhänge:
Anhang 01 – 2019_07_02_TOP_36_Erschließung_4,5MIO
Anhang 02 – 18-0335_ASt-Vorchdorf_Kreuzungskonzept_20190627
Anhang 03 – 2018_12_11_TOP_25.1_Genehmigungsbeschluss
Anhang 04 – 2019_07_12_Vereinbarung INKOBA-Vorchdorf-LandOÖ unterfertigt
Angang 05 – Amtsvortrag TOP 36, GR 02.07.2019