Rechtswidrigkeit mit System?
Sonntagsbraten. Pikant. Herzhaft. Würzig.
Bei der Angelobung von Gemeinderäten in der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates wird nach § 20 “Konstituierende Sitzung des Gemeinderates; Angelobung” seitens der Gemeinderäte das Gelöbnis ausgesprochen, “die Bundesverfassung und die Landesverfassung sowie alle übrigen Gesetze und alle Verordnungen der Republik Österreich und des Landes Oberösterreich gewissenhaft zu beachten, ihre Aufgabe unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern”
Sieht man sich so manche Beschlüsse des Gemeinderates der letzten Jahre an, so muss man sich schon die Frage stellen: “Weiß man es nicht, oder ignoriert man einfach die Tatsachen und die gesetzlichen Vorgaben?”
So wurde ein Beschluss zum 1 Euro Grundstücksverkauf an eine Firma gefasst. Verkauft wurde jedoch an eine andere, ohne gültigen Beschluss. Diese Tatsache wird vehement ignoriert und klein geredet, anstatt die Sache zu korrigieren, ja im besten Fall den Verkauf rückabzuwickeln.
Ebenso wird die Wickstraße ohne straßenrechtliche Bewilligung und entsprechender wirksamer Verordnung des Gemeinderates betrieben. Eine straßenrechtliche Bewilligung kann gesehen werden, wie eine Baugenehmigung beim Hausbau. Baut man ein Haus ohne Baugenehmigung nennt man es Schwarzbau! Zum wiederholten Male wurde unser Bürgermeister von unserer Seite darauf hingewiesen, dass es für die Wickstraße keine straßenrechtliche Bewilligung gibt. Eine wirksame Verordnung ist ebenso nicht vorhanden. Das Oö. Straßengesetz 1991 regelt klar, dass der Bürgermeister als oberste Gemeinde-Behörde den Schutz der Nachbarn zu gewährleisten hat. Bis dato wurden die Anrainerrechte aber nicht wahrgenommen. Zudem wird die Wickstraße entgegen den jeweiligen Betriebsgenehmigungen als Hauptzufahrtsstraße für das Gewerbegebiet Feldham genutzt. Im Grunde genommen müsste man den “Schwarzbau” Wickstraße sperren.
Der krasseste Fall eines wissentlich rechtswidrigen Gemeinderatsbeschlusses durch eine Mehrheit der Gemeinderäte ist eine Umwidmung von Grünland in Dorfgebiet zur nachträglichen Bewilligung einer baubewilligungspflichtigen Hütte. Hier lagen den Gemeinderäten Stellungnahmen des Landes vor, die ganz klar auf diese Rechtswidrigkeit hinweisen. Trotzdem wurde der Beschluss gefasst und damit ganz klar gegen das Gelöbnis verstoßen. Unter Umständen kann eine solche Vorgehensweise sogar strafrechtliche Konsequenzen haben.
Wenn schon die Gesetze nicht “gewissenhaft beachtet” werden, wie steht es dann mit “ihre Aufgabe unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen” und “das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern”. Da kann ich nur sagen, mir schwant nichts Gutes.